Steuertipps.de erklärt das Pflegestärkungsgesetz II
Mannheim. Zum 1. Januar 2017 kommen auf Pflegebedürftige und Pflegende gravierende Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II zu. Mit dem Gesetz wurde das System der Pflegeversicherung umfassend modernisiert. Betroffene sollten sich schon jetzt mit den Neuerungen durch die Reform vertraut machen. Denn während es in einigen Pflege-Situationen durchaus sinnvoll sein kann, noch in 2016 einen Antrag zu stellen und vom alten Gesetz zu profitieren, ist es für andere Leistungen empfehlenswert, mit dem Antrag bis 2017 zu warten. Die wichtigsten Informationen für Pflegende und Pflegebedürftige haben die Experten von Steuertipps.de in drei Ratgebern zusammengefasst, die Betroffenen zahlreiche Tipps liefern und dabei helfen, folgenschwere Fehler zu vermeiden.