Finanzielle Entlastung in der Coronakrise: Jetzt Steuererklärung abgeben

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Mannheim. Es drohen Verdienstausfall, Kurzarbeit oder gar ein Jobverlust: Viele Arbeitnehmer sorgen sich in der Coronakrise um ihre Finanzen. Die aktuelle Situation ist deshalb eine gute Gelegenheit, die Steuererklärung abzugeben und sich eine Finanzspritze des Staates zu sichern. Der Aufwand lohnt sich durchaus, denn die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei über 1.000 Euro. Die Experten der Steuertipps-Redaktion, Teil von Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland, erklären, warum sich die Abgabe auch bei kleinen Einkommen lohnt und wer sich sogar für bis zu vier Jahre rückwirkend eine Erstattung sichern kann.

Schnell verdientes Geld: Steuerklärung lohnt sich

Viele Steuerzahler schieben die Abgabe ihrer Steuerklärung vor sich her. Dabei ist sie meist deutlich schneller erstellt, als erwartet – zumindest, wenn sich Steuerpflichtige von einer Steuersoftware wie der vielfach ausgezeichneten SteuerSparErklärung durch den Steuerdschungel lotsen lassen. Geldwerte Steuertipps und clevere Prüfer bringen den Anwender schnell, einfach und selbsterklärend zum Ziel der maximalen Steuererstattung. Vergleichbare Unterstützung kann man von der ELSTER-Lösung der Finanzbehörden naturgemäß nicht erwarten. Professionelle Steuerprogramme helfen dagegen sogar bei Erstellung und Versand des passenden Einspruchs, wenn die Erstattung des Finanzamts einmal niedriger ausfällt als erwartet.

Rückwirkende Erstattungen für bis zu vier Jahre sichern

Wem raten die Experten dazu eine Steuererklärung abzugeben? Als Faustregel gilt: Auch wer seitens des Finanzamts nicht dazu verpflichtet ist, sollte es tun“, erklärt Daniel Schollenberger, Steuer-Experte bei Steuertipps.de. Und noch ein wichtiger Tipp: Alle, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können ihre Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Die Erklärung für das Jahr 2016 können sie also bis Ende 2020 einreichen.“ Selbst bei einem kleinen Einkommen ergeben die Erstattungen aus vier Jahren oft einen stattlichen Betrag, den viele Arbeitnehmer in den aktuellen Krisenzeiten gut gebrauchen können. Wichtig ist, dass Anwender für jedes Jahr mit der passenden Software arbeiten, denn die Versionen berücksichtigen immer das für das jeweilige Jahr geltende Steuerrecht. Die richtige Fassung der SteuerSparErklärung finden sie übersichtlich nach Steuerjahr sortiert zum Download unter Steuertipps.de.

Kurzarbeiter aufgepasst: Es drohen Nachzahlungen

Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aktuell Kurzarbeitergeld beziehen, hat Schollenberger einen wichtigen Hinweis: Kurzarbeitergeld gehört – wie auch das Elterngeld – zu den Lohnersatzleistungen. Diese sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Hinter dem etwas sperrigen Begriff versteckt sich eine indirekte Erhöhung des Steuersatzes. So holt sich der Staat einen Teil der Lohnersatzleistungen zurück. Deshalb kommt es am Jahresende meist zu einer Steuernachzahlung und Betroffene sollten schon jetzt jeden Monat zwischen 50 und 100 Euro beiseitelegen.“ Wer seine individuelle Steuerbelastung bereits vorab genau kennen möchte, findet auf Steuertipps.de einen praktischen und kostenlosen Rechner dafür.

Über Wolters Kluwer

Wolters Kluwer ist ein führender globaler Anbieter von Informationen, Softwarelösungen und Services in den Bereichen, Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Risiko- und Compliance-Management, Finanzen, Recht und Gesundheit. Wir unterstützen unsere Kunden im täglichen Geschäft und in der Entscheidungsfindung durch Lösungen, die fundiertes Fachwissen mit hochentwickelter Technologie und spezialisierten Services verbinden.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande) ist weltweit in 40 Ländern in marktführenden Positionen vertreten, bedient Kunden in 180 Ländern und beschäftigt 19.000 Mitarbeiter weltweit. Wolters Kluwer erzielte 2018 einen Umsatz in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Die Aktien von Wolters Kluwer sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet und werden im AEX- und im Euronext 100-Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie im Rahmen eines ADR-Programms auf dem Over-the-Counter-Markt gehandelt (WTKWY). Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com und www.wolterskluwer.de.

Pressekontakt
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Havellandstraße 6-14
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Tel.: 0151-10573252
E-Mail: andrej.kornienko@wolterskluwer.com

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